Beschlossene Fassung vom 08.07.2022

Die Arbeitsgemeinschaft der Jungsozialist*innen im Kreis Warendorf versteht sich als meinungsstarke, kreative und verlässliche linke Jugendorganisation innerhalb der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD). Als solche arbeiten wir für eine gerechtere Gestaltung von Staat und Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland innerhalb der freiheitlichen demokratischen Grundordnung.
Gleichzeitig suchen die Jungsozialist*innen im Kreis Warendorf die Zusammenarbeit mit allen Bewegungen und Initiativen außerhalb der SPD, die den Anspruch einer sozialen, ökologischen und demokratischen Erneuerung gesellschaftlicher Zusammenhänge auf kommunaler Ebene und darüber hinaus haben.
Der Juso Kreisverband Warendorf ist ein offener Mitmachverband und dient der jungen Generation als Sprachrohr. Im Kreis Warendorf setzen sich die Jusos in Partei und Öffentlichkeit für die Interessen junger Menschen ein. Die Arbeit der Jusos soll extremistischen Tendenzen und der Politikverdrossenheit unter Jugendlichen entgegenwirken.
§1 Name, Sitz und Geltungsbereich des Verbandes
(1) Die Jungsozialist*innen (Jusos) im Kreis Warendorf bilden den Juso Kreisverband Warendorf. Der Kreisverband ist eine Arbeitsgemeinschaft der SPD im Sinne des Organisationsstatutes. Er führt als Bezeichnung „Arbeitsgemeinschaft der Jungsozialist*innen (Jusos)“ mit dem Zusatz „Kreisverband Warendorf“, oder kurz: “Juso Kreisverband Warendorf”.
(2) Der Juso Kreisverband Warendorf besteht aus den Arbeitsgemeinschaften der Jusos der Gemeinde- und Stadtverbände im Kreis.
(3) Sitz des Juso Kreisverbands ist Ahlen, Ort der Zentralen Geschäftsstelle der SPD im Kreis Warendorf.
(4) Geltungs- und Tätigkeitsbereich ist der Kreis Warendorf.
§2 Mitgliedschaft
(1) Mitglied des Juso Kreisverbands Warendorf sind alle Mitglieder der SPD im Kreis Warendorf bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres.
(2) Mitglied des Juso Kreisverbands Warendorf sind darüber hinaus alle Mitglieder der Bundes-Jusos im Kreis Warendorf bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres.
(3) Jede*r auf den*die die Bestimmungen §2 Abs. 1 und §2 Abs. 2 nicht zutreffen, kann bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres den Jusos gegenüber seine*ihre Mitarbeit schriftlich erklären, sofern keine Unvereinbarkeit gemäß §6 Organisationsstatut der SPD besteht.
(4) Mitglieder nach §2 Abs. 3 besitzen innerhalb des Juso Kreisverbands ausschließlich das aktive, nicht jedoch das passive Wahlrecht.
(5) Vertreter*innen des Juso Kreisverbandes in Gremien der Partei müssen in jedem Fall Mitglied der SPD sein.
(6) Die Tätigkeit aller Jusos unterliegt der Schiedsgerichtbarkeit der Partei.
(7) Die gleichzeitige Mitgliedschaft im Juso Kreisverband Warendorf und einer anderen Partei als der SPD oder einer Jugendorganisation einer anderen Partei als der SPD ist ausgeschlossen.
§3 Organe
Organe der Arbeitsgemeinschaft der Jungsozialist*innen im Kreis Warendorf sind
(1) Die Mitgliederversammlung
(2) Der Kreisvorstand
§4 Die Mitgliederversammlung
(1) Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ der Arbeitsgemeinschaft der Jungsozialist*innen im Kreis Warendorf. Sie wird als Vollversammlung abgehalten.
(2) Beratend nehmen an ihr die Vertreter*innen des SPD Kreisvorstandes, der SPD Kreistagsfraktion und der SPD, bzw. den Jusos nahestehenden Organisationen teil.
(3) Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich statt und kann sofern notwendig auch online abgehalten werden. Entsprechende Regelungen zu (Brief-)Wahlen und Abstimmungen sind in diesem Fall zu treffen.
(4) Die Einberufung der Mitgliederversammlung und die Festlegung der vorläufigen Tagesordnung erfolgt durch den Kreisvorstand. Die Einberufung soll mit einer Frist von mindestens zwei Wochen veröffentlicht werden.
(5) Anträge sollten spätestens eine Woche vor der Mitgliederversammlung beim Kreisvorstand eingegangen sein. Änderungs- und Initiativanträge sind jederzeit möglich.
(6) Die Mitgliederversammlung prüft die Legitimation der Teilnehmer*innen, wählt die Tagungsleitung und bestimmt die Geschäftsordnung.
(7) Die Mitgliederversammlung ist bei ordnungsgemäßer Einladung ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder beschlussfähig.
(8) Zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung gehören insbesondere
-
- der Beschluss der Geschäftsordnung,
- die Entgegennahme der Berichte des Kreisvorstandes,
- die Entlastung des Kreisvorstandes,
- die Wahl des*der Kreisvorsitzenden und der weiteren Vorstandsmitglieder (geschäftsführender Vorstand),
- die Wahl der Delegierten zu Bezirkskonferenzen, Landeskonferenzen und Landesausschüssen,
- die Nominierung von Delegierten zum Bundeskongress,
- die Beratung und Beschlussfassung über die vom Kreisvorstand durchzuführenden Aufgaben
- der Beschluss, bzw. die Änderung der Satzung.
(9) Das Amt des*der Vorsitzenden, und die Ämter der Stellvertreter*innen nach den Bestimmungen §5 Abs. 1a und §5 Abs. 1b werden im Regelfall im zweijährigen Rhythmus neu gewählt. Alle weiteren Ämter werden jährlich neu gewählt.
§5 Der Kreisvorstand
(1) Der Kreisvorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern und sollte geschlechterparitätisch besetzt sein. Die Vorstandsmitglieder sind:
-
- einem*einer Vorsitzenden
- zwei Stellvertreter*innen
- eine durch die Mitgliederversammlung festzulegende Anzahl von Beisitzer*innen
(2) Beratend können auf Vorstandsbeschluss zudem weitere Mitglieder als kooptierte Mitglieder in den Kreisvorstand berufen werden.
(3) Im Falle des Rücktrittes des*der Vorsitzenden werden die Stellvertreter*innen bis zu Neuwahlen kommissarische Vorsitzende. Auf Grund des Rücktritts müssen innerhalb von zwei Monaten Neuwahlen herbeigeführt werden. Der Rücktritt muss schriftlich erklärt und unterschrieben werden.
(4) Scheidet ein anderes Vorstandsmitglied aus dem Vorstand aus, so kann der Posten innerhalb des Vorstands kommissarisch weitergegeben werden, bis er bei der nächsten Mitgliederversammlung nachgewählt wird.
(5) Zu den Aufgaben des Kreisvorstandes gehören insbesondere:
-
- Die Leitung der Jusos im Kreis Warendorf, seine Vertretung in Partei und Öffentlichkeit, sowie die Koordination einzelner Projekte.
- Die Umsetzung und Weiterleitung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung
- Die Vertretung der Jusos im Kreis Warendorf in den Gremien und Projektgruppen der SPD im Kreis Warendorf.
- Die Vor- und Nachbereitung der Gremiensitzungen
- Die Beschlussfassung inhaltlicher Positionen, sofern dies durch die Mitgliederversammlung nicht bereits geleistet wurde.
- Die Planung und Durchführung von Kampagnen und Projekten
- Die Benennung mindestens einer Ansprechperson als FINTA- Beauftragte*r, welche*r sich, wenn möglich, der genannten Gruppe zugehörig fühlt, sowie die Kooptierung dieser Person in den Kreisvorstand, sofern sie nicht ordentliches Vorstandsmitglied ist.
- Die Verteilung dauerhafter, inhaltlicher Aufgaben auf die Vorstandsmitglieder und ggf. weitere Verbandsmitglieder.
(6) Der Kreisvorstand ist der Mitgliederversammlung Rechenschaft schuldig.
§6 Wahlen
(1) Wahlen sind nur gültig, wenn sie in der Tagesordnung angekündigt waren.
(2) In den Funktionen und Delegationen der Jusos sollte nach Möglichkeit darauf geachtet werden, dass Männer*Frauen zu jeweils gleichen Teilen vertreten sind.
(3) Personenwahlen innerhalb einer Mitgliederversammlung finden grundsätzlich geheim statt. Weitere Beschlüsse und Abstimmungen finden in der Regel offen per Handzeichen oder ähnlicher Praxis statt. Eine geheime Wahl kann in diesem Fall durch ein stimmberechtigtes Mitglied beantragt werden – es bedarf keinem Mehrheitsbeschluss.
(4) Eine offene Durchführung einzelner Wahlen kann durch ein stimmberechtigtes Mitglied beantragt werden, gibt es Gegenrede, ist dies abgelehnt.
(5) Zur Durchführung der Wahl wird zu Beginn der Versammlung eine Wahlkommission gebildet.
(6) Wahlvorschläge können bis zur Schließung der Vorschlagsliste unmittelbar vor Beginn eines Wahlganges eingereicht werden.
(7) Die Wahl der Delegierten zur Juso Landesdelegiertenkonferenz erfolgt in Listenwahl, sofern mehr als ein*e Delegierte*r zu wählen ist.
(8) Die Wahl der Delegierten zu Juso-Landesausschüssen erfolgt in Listenwahl, sofern mehr als ein*e Delegierte*r zu wählen ist. Ist nur ein Delegierte*r zu wählen, erfolgt eine Einzelwahl.
(9) Bei allen Einzelwahlen ist im ersten und zweiten Wahlgang die absolute Mehrheit notwendig. Wird ein dritter Wahlgang benötigt, entscheidet die einfache Mehrheit.
(10)Beschlüsse werden mit der relativen Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt. Die Abstimmung darf in diesem Fall einmal wiederholt werden.
(11) Wahlen und Abstimmungen können – sofern notwendig – auch online durchgeführt werden. Hierfür sollte ein dazu geeignetes Programm verwendet werden.
(12) Im Übrigen gelten die Regelungen der Wahlordnung der SPD.
§7 Öffentlichkeit
(1) Mitgliederversammlungen finden öffentlich statt. Auf Mehrheitsbeschluss der Mitgliederversammlung kann die Öffentlichkeit kurzfristig ausgeschlossen werden.
(2) Die Sitzungen des Kreisvorstandes sind grundsätzlich offen für alle ordentlichen Mitglieder der Jusos im Kreis Warendorf. Auf Vorstandsbeschluss kann dies vollständig oder teilweise beschränkt werden.
§8 Satzungsänderung
(1) Die Satzung kann nur mit einer Zweidrittelmehrheit einer Mitgliederversammlung beschlossen, bzw. geändert werden.
(2) Die Änderung der Satzung muss Punkt der Tagesordnung sein, welche der Einladung zur Mitgliederversammlung beiliegt. Der Änderungsvorschlag zur Tagesordnung muss der Einladung ebenfalls beigefügt sein.
§9 Schlussbestimmungen
(1) Sollten Teile dieser Satzung gegen geltendes Recht verstoßen oder einer höhergestellten Satzung widersprechen, so sind diese ungültig. Die anderen Teile der Satzung behalten jedoch ihre Gültigkeit.
(2) Regelungslücken und Unstimmigkeiten sind nach dem Organisationsstatut sowie der Wahlordnung der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands auszufüllen.
(3) Die Satzung übergeordneter Gremien werden durch diese Satzung nicht berührt.
(4) Die Satzung wurde den Mitgliedern bekannt gegeben.
(5) Diese Satzung tritt mit Beschluss der Mitgliederversammlung vom 08.07.2022 in Kraft.