Landtagsabgeordnete Annette Watermann-Krass zum DigitalPakt Schule: „Das Geld ist da – die Zeit in den Sommerferien muss jetzt sinnvoll genutzt werden“

Bild: Christopher Braun

Durch den zweiten Nachtragshaushalt des Bundes wird den Ländern insgesamt eine Milliarde Euro mehr für den Digitalpakt Schule bereitgestellt. NRW erhält davon insgesamt rund 210 Mio. Euro zusätzlich.

Die Hälfte der Mittel sind für die digitale Sofortausstattung der Schulen vorgesehen. Das ist bereits Mitte Mai so verabredet worden.  Das Land wird diese Mittel um 55 Millionen Euro aufstocken. Damit stehen insgesamt 160 Millionen Euro für die digitale Ausstattung zur Verfügung. Den Antrag der SPD-Fraktion im Landtag NRW, die Mittel zu verdoppeln, hatten CDU und FDP in der vergangenen Woche abgelehnt.

Nun soll das Geld laut Ministerpräsident Armin Laschet schnellstmöglich ausgegeben werden.

 

Knapp 3,5 Millionen Euro für den gesamten Kreis Warendorf – In den Sommerferien Ausstattung bereit stellen

 

Insgesamt soll der Kreis Warendorf mit seinen 13 Städten und Gemeinden rund drei Millionen Euro für die kommunalen Schulträger und 427.000 Euro für weitere Schulträger zur Aufstockung im Bereich Digitalisierung erhalten. Knapp 750.000 Euro der drei Millionen wird die Kreisverwaltung erhalten.

Die SPD-Fraktion im Landtag NRW fordert, die Sommerferien dafür zu nutzen, an den Schulen für die nötige Ausstattung zu sorgen. Um kurzfristig handlungsfähig zu sein, sollte die Landesregierung dazu auf die bisherigen Landesrichtlinien zum DigitalPakt zurückgreifen.

Hierzu erklärt die Landtagsabgeordnete Annette Watermann-Krass:

„Die SPD hat die Mittel auf Bundesebene in Rekordzeit bereitgestellt. Jetzt ist die Landesregierung mit der Umsetzung am Zuge. Die Schülerinnen und Schüler brauchen schnell die Möglichkeit zum Digitalen Lernen und die Kommunen brauchen jetzt Planungssicherheit, um die Mittel noch dieses Jahr zu verausgaben. Dabei sollten die bereits vorhanden Budgets unbürokratisch aufgestockt werden. Unabhängig davon gilt für uns: Digitale Endgeräte gehören zu den Lernmitteln des 21. Jahrhunderts. Deshalb sollten sie auch in den Bereich der Lernmittelfreiheit fallen.“

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