Mehr Zeit für angepasste Aufforstung – zeitgemäße Änderung im Landesforstgesetz

Der Zustand unserer Wälder ist so schlecht, wie noch nie. Der Waldzustandsbericht 2019 hat dies eindrücklich geschildert. Vier von fünf Bäumen sind nicht gesund. Die letzten Dürrejahre und die Borkenkäfer haben in kurzer Zeit zu diesem Ergebnis geführt. Ein Ende dieser Entwicklung ist nicht abzusehen! Bei den vielen Waldterminen vor Ort in ganz NRW konnte ich gemeinsam mit anderen Abgeordneten die Tragweite dieser Entwicklung selbst erleben. Den vielen Betroffenen haben wir ein entschlossenes Handeln versprochen. Die Tragweite des Waldsterbens ist zu groß, als dass man sie als Ort der parteipolitischen Auseinandersetzung nutzen sollte. Wichtig ist, die Maßnahmen die in verschiedenen Erklärungen angekündigt wurden, zeitnah in die Tat umzusetzen.

Rede von Annette Watermann-Krass am 19. Dezember 2019 im Plenum des Landtags von Nordrhein-Westfalen zum CDU/FDP Antrag zur Änderung des Landesforstgesetz

(es gilt das gesprochene Wort)

 

Der Zustand unserer Wälder ist so schlecht, wie noch nie.

Der Waldzustandsbericht 2019 hat dies eindrücklich geschildert. Vier von fünf Bäumen sind nicht gesund. Die letzten Dürrejahre und die Borkenkäfer haben in kurzer Zeit zu diesem Ergebnis geführt. Ein Ende dieser Entwicklung ist nicht abzusehen!

Bei den vielen Waldterminen vor Ort in ganz NRW konnte ich gemeinsam mit anderen Abgeordneten die Tragweite dieser Entwicklung selbst erleben. Den vielen Betroffenen haben wir ein entschlossenes Handeln versprochen. Die Tragweite des Waldsterbens ist zu groß, als dass man sie als Ort der parteipolitischen Auseinandersetzung nutzen sollte. Wichtig ist, die Maßnahmen die in verschiedenen Erklärungen angekündigt wurden, zeitnah in die Tat umzusetzen.

Jetzt zu ihrem Antrag: Der Antrag nimmt einen wichtigen Aspekt im  Rahmen des aktuellen Waldsterbens auf. Neben der schnellen und unbürokratischen Hilfe soll mit diesem Antrag das Landesforstgesetz im § 44 geändert werden. Die Pflicht bei Kahlschlägen diese in einer Frist von zwei Jahren wieder aufzuforsten. Es ist es sinnvoll und richtig, die aktuelle Frist von zwei Jahren so aufzuweichen, dass die Wiederbewaldungsmaßnahmen nicht nur in der Theorie, sondern auch in der Praxis machbar sind. Das Ziel ist dabei für uns klar: wir wollen einen klimaresistenten Mischwald nach den Regeln des NRW Waldbaukonzeptes fördern. Allerdings geben wir zu bedenken, dass Anpflanzungen mit EU-Fördermitteln mit den entsprechenden Vorgaben zu leisten sind. Hier ist das Land aufgefordert, die Fristen einzuhalten und rechtskonform zu handeln.

Jetzt zu ihrer weiteren Forderung: der Bund soll die sogenannte Baumprämie einführen.

Schön, dass die Union mittlerweile auch erkannt hat, dass mit der CO2 Bepreisung auch der Wald – der im Wesentlichen als CO2 Speicher  dient – davon profitieren kann. Wir legen allerdings Wert darauf, den Wald immer mit seiner gesamten Ökosystemleistung zu betrachten.

Wald speichert CO2, hält die Luft sauber und schützt das Grundwasser. Eine Neuausrichtung diese Ökosystemleistung zu honorieren begrüßen wir prinzipiell.

Der Bund unterstützt uns als Bundesland mit weitreichenden Finanzhilfen. In den nächsten vier Jahren stehen fast eine Milliarde Euro für vom Klimawandel betroffene Wälder zur Verfügung. Die Gelder werden vor allem für den Waldumbau und die Förderung des Holzbaus genutzt. Im November hat sich der Haushaltsausschuss des Bundestags dazu entschlossen.

Doch am Geld wird der Waldaufbau nicht scheitern: Seit 2015 wurden rund 440 Millionen Euro Bundes- und Ländermittel im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) nicht abgerufen. Auch Nordrhein-Westfalen hat hier in den letzten Jahren nicht das abgerufen, was möglich gewesen wäre. Deshalb ist es ein Gebot der Stunde, die Förderungsmaßnahmen anzupassen, damit sie praktikabel werden und als zentrales Förderinstrument dringend reformiert werden.

Ich appelliere daher an sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, mit uns auch im Bund mit ihrer Ministerin Klöckner dafür zu sorgen, dass die Förderung unserer Wiederbewaldung unbürokratischer und einfacher möglich sein kann.

Die klimatische Ökosystemleistung unserer Wälder muss honoriert werden. In der Bepreisung von CO2 muss dies eine Berücksichtigung finden. Schlussendlich ist es eine Frage der Systematik, wie diese Systemleistung stärkerer Berücksichtigung finden kann.

Wir werden daher dem Antrag heute zustimmen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.