Rede der Landtagsabgeordneten Annette Watermann-Krass
Plenarsitzung 20.02.2019
Mehr Tierschutz möglich machen – Landestierschutzbeauftragten in NRW einsetzen!
– es gilt das gesprochene Wort –
Anrede,
Im Januar haben wir an dieser Stelle ausführlich über die große Anfrage der der Grünen zum Thema Tierhaltung und Tierschutz debattiert und es wurde deutlich, dass wir in der Vergangenheit etwas für den Tierschutz getan haben und auch heute tun müssen.
Ich empfand die Debatte als äußert konstruktiv und habe große Schnittmengen der verschiedenen Parteien festgestellt.
Erfreulich ist, dass die Landesregierung einen Reformbedarf der Nutztierhaltung erkannt hat und die Tiere nicht mehr nur als Sache, sondern als Geschöpfe gesehen werden.
Denn: Die Beantwortung der großen Anfrage hat uns aber auch gezeigt, wie groß der Handlungsbedarf im Bereich des Tierschutzes ist und ich spreche hier nicht allein von den rechtlichen Aspekten.
Ich glaube ein Kollege der CDU Fraktion sprach im Januar von einer großen Diskrepanz zwischen der Gesellschaft und der Landwirtschaft. Und das ist doch genau der Punkt.
Wir wollen doch eine gesellschaftlich akzeptierte Landwirtschaft und Tierhaltung.
Davon profitieren wir alle.
Deshalb verstehe ich auch nicht, warum diese Landesregierung die Stabstelle Umweltkriminalität abgeschafft hat, die auch an der Aufdeckung, und Aufklärung tierschutzrechtlicher Vorwürfe auch in der Nutztierhaltung mitgewirkt hat.
Und das diese Landesregierung das Verbandsklage- und Mitwirkungsrecht für anerkannte Tierschutzverbände hat auslaufen lassen und damit das Landesbüro der Tierschutzverbände als Anlaufstelle abgeschafft hat.
Unsere neue Umweltministerin hat ja in den Reden dazu durchblicken lassen, dass sie jetzt überlegt, analog der Reglungen in anderen Bundesländern, in NRW etwas Neues vorzuschlagen.
Deshalb unterstützen wir die Forderung in diesem Antrag zur Einsetzung einer oder eines Landestierschutzbeauftragten für NRW.
Eine Person, die Ansprechpartner für Verbraucherinnen und Verbraucher, Landwirte, Verbände und Politiker ist und die sich allein um den Tierschutz in Nordrhein-Westfalen kümmert.
Viele Bundesländer haben bereits eine solche Stelle eingerichtet und sehr gute Erfahrungen damit gemacht und gezeigt, dass der Wunsch der Verbraucherinnen und Verbraucher nach mehr Transparenz und das Streben der Landwirtschaft und Nutztierhaltung nach mehr Akzeptanz nicht mehr unvereinbar sind.
Dort wo ein Landestierschutzbeauftragter oder eine Landestierschutzbeauftrage eingesetzt wurden, sind notwendige gesellschaftliche Diskussionen angestoßen, begleitet und moderiert worden. Warum also nicht auch bei uns in NRW?
Sicherlich haben wir mit dem Landestierschutzbeirat bereits ein Gremium, das sich mit dem Tierschutz in NRW befasst, aber das ist zu wenig, wenn wir das erreichen wollen, was wir uns immer vornehmen und auf die Fahne schreiben.
Um den Tierschutz in NRW tatsächlich im Einklang aller, auch noch so verschiedener Interessen sinnvoll weiterzuentwickeln, um umfassende Beratung anbieten zu können und auch bei konkreten Anlässen angemessen agieren zu können, müssen die Kompetenzen an einer zentralen Anlaufstelle gebündelt werden. Das bedeutet nicht, dass bisherige Strukturen aufgelöst werden sollen. In anderen Bundesländern arbeiten die Beiräte wunderbar mit den Beauftragen zusammen und ergänzen sich in vielen Bereichen.
Zum Schluss betone ich: eine Umsetzung von Tierschutzrechten ist ohne Einbindung der Tierschutzverbände langfristig nicht möglich. Wenn der Tierschutz für die Landesregierung, wie in der Debatte im Januar und in der Antwort auf die große Anfrage betont, einen besonders hohen Stellenwert hat, dann sollte sie diese Bedeutung durch die Einrichtung eines oder einer Tierschutzbeauftragten unterstreichen und ein klares Zeichen setzen.
Ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss und wir stimmen der Überweisung zu.