Düngegesetz im Bundestag verabschiedet

Neues Düngerecht schützt das Trinkwasser

Gülle ist ein brisantes Thema für Landwirtschaft und Verbraucher. Auch im Kreis Warendorf ist es ein Dauerthema. Unstreitig bedrohen zu hohe Nitrat- und Phosphorwerte im Grundwasser die Trinkwasserversorgung. Fast ein Drittel der Messstellen für die Grundwasserqualität in Deutschland wiesen zwischen 2012 und 2014 zu hohe Nitratwerte auf. Zuviel Gülle auf den Äckern bleibt dabei eines der Hauptprobleme. Der übermäßige Einsatz von Stickstoffdüngern und die Massentierhaltung gehören zu den Verursachern. Das gestern im Bundestag beschlossene Düngegesetz soll einen umweltbewussten und sparsamen Umgang mit Nährstoffen in der Landwirtschaft sicherstellen.

„Das Problem lässt sich nicht von der Hand weisen“, so Bernhard Daldrup, der selbst stellvertretendes Mitglied im zuständigen Fachausschuss ist. „Allerdings nützen pauschale Schuldzuweisungen wenig. Im Kreis Warendorf gibt es gute Initiativen. Die Kooperation aus Landwirtschaft und Wasserversorgung arbeitet bereits seit 1991 erfolgreich daran, die Belastungen zu verringern. Daher sind die Nitratwerte im Wasser im Kreis teilweise deutlich  rückläufig – anders als im Bundestrend“, so der örtliche SPD-Bundestagsabgeordnete. „Dennoch ist das Problem da und es muss weiter ernsthaft und kontinuierlich bearbeitet werden.“

Kern des neuen Gesetzes ist die sogenannte Stoffstrombilanz. Künftig werden Landwirtschaftsbetriebe den Einsatz ihrer Nährstoffmengen bilanzieren müssen. Dünger oder Tierfutter werden mit erzeugten landwirtschaftlichen Produkten verrechnet. Dadurch lässt sich die Stickstoffbelastung der Böden durch einen Betrieb besser bestimmen.

„Die Stoffstrombilanz setzt am Verursacherprinzip an, schließt Schlupflöcher und schafft Transparenz. Sie hilft den Landwirten aber auch, Auskünfte über die ökologische und ökonomische Effizienz der Nährstoffeinsätze in ihrem Betrieb zu erhalten“, erläutert Bernhard Daldrup.

Des Weiteren werden die Sperrzeiten, in denen keine Düngemittel aufgebracht werden dürfen, verlängert und die Abstände für die Düngung in der Nähe von Gewässern ausgeweitet. Darüber hinaus werden die Länder zum Erlass von zusätzlichen Maßnahmen in Gebieten mit hohen Nitratwerten verpflichtet.

Seit Oktober 2013 läuft gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Union wegen mangelnder Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie. Deshalb war das neue Gesetz zwingend erforderlich. Deutschland hätte sich ansonsten vor dem Europäischen Gerichtshof verantworten müssen.